Geschossaufstockungen können einen wichtigen Beitrag leisten, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, ohne dafür neue Flächen zu versiegeln. Die bestehenden Gebäudereserven für die Erweiterung der Wohnflächen zu nutzen, kann sowohl aus ökologischer wie auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll sein.
Im seriellen Holz- und Modulbau liegt besonderes Potenzial: kurze Bauzeiten, ein vergleichsweise geringes Gewicht der Konstruktion und Vorteile beim Einsatz nachwachsender Baustoffe.
Zwei Aspekte entscheiden aber wesentlich über den langfristigen Erfolg – und werden in der Praxis häufig unterschätzt:
Brandschutz: Die Musterbauordnung staffelt die brandschutztechnischen Anforderungen unter anderem nach Gebäudeklassen. Für Holzbauteile mit hochfeuerhemmenden oder feuerbeständigen Anforderungen – typischerweise in den Gebäudeklassen 4 und 5 – enthält die Muster-Holzbaurichtlinie (MHolzBauRL, Fassung 24. September 2024) konkrete Vorgaben für Holztafel- und Massivholzbauweisen, sofern sie im jeweiligen Bundesland eingeführt bzw. zur Anwendung zugelassen ist. Je nach Anforderung, Bauart und Konstruktion gelten unterschiedliche Vorgaben an Feuerwiderstand, Bekleidungen, Dämmstoffe und konstruktive Ausführung. Bei Sonderbauten, Abweichungen oder Konstruktionen außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie können zusätzliche Nachweise und ein individuelles Brandschutzkonzept erforderlich werden. Da Holz ein brennbarer Baustoff ist, kommt der engen Verzahnung von Tragwerksplanung und Brandschutz im mehrgeschossigen Holzbau eine Schlüsselrolle zu. Die novellierte Muster-Holzbaurichtlinie soll den Einsatz von Holz künftig auch bei erhöhten brandschutztechnischen Anforderungen erleichtern.
Luftdichtheit: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz – GEG) fordert in § 13 eine dauerhaft luftundurchlässige Gebäudehülle. Die DIN 4108-7 beschreibt hierfür die Grundsätze für Planung und Ausführung der Luftdichtheitsschicht. Wird die Luftdichtheit messtechnisch überprüft, erfolgt die Prüfung nach DIN EN ISO 9972 unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen. Für Gebäude mit einem beheizten oder gekühlten Luftvolumen bis 1.500 m³ gelten dabei Grenzwerte für die Luftwechselrate von n50 ≤ 3,0 h⁻¹ ohne und n50 ≤ 1,5 h⁻¹ mit raumlufttechnischer Anlage. Bei größeren Gebäuden gelten hüllflächenbezogene Grenzwerte (q50). Gerade an den Übergängen zwischen Bestand und neuer Aufstockung ist eine sorgfältige Planung und Ausführung entscheidend, um Leckagen, Feuchteschäden und unnötige Energieverluste zu vermeiden.
Die Luftdichtheitsschicht muss das beheizte Gebäudevolumen als durchgängige, lückenlose Hülle umschließen, wobei insbesondere Übergänge zwischen unterschiedlichen Materialien dauerhaft und fachgerecht abgedichtet werden müssen. Bereits bei der Planung sollte gewerkeübergreifend festgelegt werden, wer für Anschlüsse etwa an Fenstern, Mauerwerk oder Leitungsdurchführungen verantwortlich ist und welche geeigneten, alterungsbeständigen Dicht- und Klebematerialien eingesetzt werden. Eine sorgfältige Ausführung verhindert nicht nur unnötige Energieverluste, sondern vor allem Bauschäden, da durch Leckagen eindringende warme und feuchte Raumluft innerhalb der Konstruktion abkühlen und dort Kondensat, Schimmel oder Fäulnis verursachen kann. Die Luftdichtheit kann anschließend mit einem Differenzdruckmessverfahren, dem sogenannten Blower-Door-Test nach DIN EN ISO 9972, überprüft werden, um Leckagen aufzuspüren und die Einhaltung der maßgeblichen Anforderungen nachzuweisen.
Fazit: Holzbau kann bei Aufstockungen ökologisch, wirtschaftlich und sicher zugleich sein – wenn Statik, Brandschutz und Bauphysik von Beginn an gemeinsam geplant werden. Wer sich intensiver über das Thema informieren möchte, kann an dieser Online-Veranstaltung teilnehmen:
Potenziale der Geschossaufstockung in Holzbauweise – AkE-Online, 13. Oktober 2026 Zeit: 17:30 bis 20:00 Uhr (Link)