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Die Auswahl der richtigen Rechtsform ist ein entscheidender Schritt bei der Unternehmensgründung, der tiefgreifende Auswirkungen auf juristische, steuerliche und finanzielle Aspekte des Geschäfts hat. Diese Entscheidung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, darunter das Startkapital, die Anzahl der Gründer, und die Haftungsrisiken, die mit der Geschäftsidee einhergehen. In Deutschland stehen Gründern verschiedene Rechtsformen zur Verfügung, darunter Einzelunternehmen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), die jeweils eigene Vor- und Nachteile bieten.

Eine Rechtsform definiert den rechtlichen Rahmen, in dem ein Unternehmen operiert, und beeinflusst unter anderem die Höhe des erforderlichen Eigenkapitals, den Verwaltungsaufwand und die Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch Banken. Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform ist obligatorisch; ohne eine solche kann ein Unternehmen nicht offiziell gegründet werden. Standardmäßig wird ein Unternehmen als Einzelunternehmen oder, bei mehreren Gründern ohne weitere Angaben, als GbR eingestuft.

Die Wahl der passenden Rechtsform hängt von zahlreichen Kriterien ab, einschließlich des Gründungsteams, des wirtschaftlichen Risikos, der persönlichen Haftungsbereitschaft, der Höhe des verfügbaren Eigenkapitals, der Einbindung von Investoren, der Dringlichkeit der Gründung, der Bedeutung des Firmennamens, des Verwaltungsaufwands und der Art der Geschäftstätigkeit. Diese Kriterien helfen dabei, die am besten geeignete Rechtsform für das jeweilige Unternehmensvorhaben zu identifizieren.

Einzelunternehmen sind besonders bei Alleingründern beliebt, da sie schnell und unkompliziert ohne Stammkapital oder notariellen Vertrag gegründet werden können. Die Inhaber haften jedoch unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. GmbHs bieten demgegenüber die Möglichkeit, die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken, was sie vor allem für Gründer attraktiv macht, die ihr persönliches Risiko minimieren möchten. Personengesellschaften wie die GbR sind einfach zu gründen und erfordern kein Stammkapital, allerdings haften alle Partner unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen.

Die Unterscheidung zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften ist besonders relevant in Bezug auf die juristische Selbstständigkeit und die Haftungsbeschränkung. Während Personengesellschaften keine juristischen Personen sind und die Gesellschafter unbeschränkt haften, sind Kapitalgesellschaften rechtlich selbstständig, und die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt.

Die Gründung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft ist typischerweise weniger bürokratisch und schneller zu bewerkstelligen als die einer Kapitalgesellschaft, die einen notariell beglaubigten Gesellschaftervertrag und eine Stammeinlage erfordert. Zudem sind Kapitalgesellschaften bilanzierungspflichtig und müssen ins Handelsregister eingetragen werden, was allerdings auch die Möglichkeit bietet, weitere Gesellschafter oder Geldgeber einzubinden.

Nicht alle Rechtsformen stehen allen Unternehmertypen offen. So können Freiberufler nicht ohne Weiteres eine GmbH gründen, ohne die steuerlichen Privilegien der Freiberuflichkeit zu verlieren. Die Entscheidung für eine Rechtsform beeinflusst auch den Firmennamen und die steuerliche Behandlung des Unternehmens. Während einige Rechtsformen zu einer einfacheren Buchführung berechtigen, sind andere von bestimmten Steuern befreit oder zu doppelter Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.

Ein Eintrag ins Handelsregister ist für bestimmte Rechtsformen verpflichtend und bietet Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Er hat auch Auswirkungen auf den Firmennamen und die Publizitätspflicht des Unternehmens, kann aber Vertrauen bei Geschäftspartnern und Geldgebern schaffen.

Insgesamt ist die Wahl der Rechtsform eine komplexe Entscheidung, die sorgfältige Überlegung und gegebenenfalls die Beratung durch Fachleute erfordert. Ein Rechtsformfinder kann als hilfreiches Tool dienen, um eine Vorauswahl zu treffen, doch letztendlich hängt die Entscheidung von den spezifischen Zielen, Risiken und Präferenzen des Gründers ab.

 

Rechtsform Mindestkapital
Gründerminimum
Haftung Entscheidungsbefugnis/Vertretung Formalitäten/Kosten Eintragung ins HR Notar erforderlich
Einzelunternehmen (Nichtkaufleute/Kleingewerbetreibende) keines
1
unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen Alleinentscheidung des Inhabers Gewerbeanmeldung/gering Nein Nein
GbR (Gesellschaft Bürgerlichen Rechts) kein festes Kapital/vorgeschrieben
2
Gesellschaft und Gesellschafter (auch mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden gesamtschuldnerische Haftung Gemeinsame Geschäftsführung und Vertretung durch alle Gesellschafter, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister/relativ gering Ja Nein
OHG (Offene Handelsgesellschaft) kein festes Kapital/vorgeschrieben
2
unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen Einzelgeschäftsführung und Einzelvertretungsmacht jedes Gesellschafters, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister/relativ gering Ja Nein
KG (Kommanditgesellschaft) kein festes Kapital/vorgeschrieben, jedoch Kommanditeinlagen für Kommanditisten (Höhe beliebig)
2
Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter) unbeschränkt, Kommanditisten in Höhe der Einlage Grundsätzlich persönlich haftende Gesellschafter, in besonderen Fällen Beteiligung der Kommanditisten erforderlich Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister/relativ gering Ja Nein
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Mindeststammkapital: 25.000 Euro, Mindesteinzahlung bei Gründung: 12.500 Euro
1
nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung in das Handelsregister ein) Geschäftsführer, Geschäftspolitik: Gesellschafterversammlung, sofern vorhanden Aufsichtsrat Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister insgesamt umfangreiche Formalitäten/hohe Gründungskosten Ja Ja
UG (haftungsbeschränkt) Mindeststammkapital: 1 Euro pro Gesellschafter, vollständige Einzahlung bei Gründung erforderlich, nur Bargründung möglich
1
wie GmbH wie GmbH wie GmbH Ja Ja
AG (Aktiengesellschaft) Mindestgrundkapital: 50.000 Euro
1
nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung in das Handelsregister ein), ggf. persönliche Haftung des Vorstandes Vorstand, Geschäftspolitik: Aufsichtsrat, Hauptversammlung Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister insgesamt sehr umfangreiche Formalitäten/hohe Gründungskosten Ja Ja

Links und weitere Informationen:

  • IHK Rhein-Neckar – Welche Rechtsform ist für mein Unternehmen richtig? (Link)
  • eRecht24 – Welche Unternehmensform ist für Existenzgründer und Startups die Richtige? (Link)
  • Gründer Plattform – Gesellschaftsform finden (Link)
  • Deutschland startet – Welche Rechtsform ist die richtige für Ihre Unternehmensgründung? (Link)