Die staatliche Unterstützung für den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere beim Heizungsaustausch zu Wärmepumpen, bietet attraktive Fördermöglichkeiten. Seit 2021 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das Hauptförderprogramm, welches sich in die Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) im Gebäudebestand und für effiziente Wohn- sowie Nichtwohngebäude aufteilt. Die Förderung für den Heizungstausch, zusätzlich zur Förderung für effiziente Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG), wird seit Anfang 2024 von der KfW bearbeitet, während andere Bestandteile der BEG EM, wie die Heizungsoptimierungsförderung, weiterhin vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet werden. Diese Optimierungsförderung erleichtert den späteren Einbau einer Wärmepumpe durch Maßnahmen wie den Heizkörpertausch.
Beim Ersatz einer alten Heizung durch eine Wärmepumpe kann seit diesem Jahr ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent der Investitionssumme in Anspruch genommen werden. Werden nicht nur die Systemeffizienz verbessert, sondern auch der Effizienzhausstandard des Gebäudes angehoben, erfolgt die Förderung über die BEG WG als Kreditförderung. Für Neubauten greift seit einem Jahr nicht mehr die BEG-Förderung, sondern das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Die allgemeinen Fördervoraussetzungen beinhalten die Errichtung effizienter Wärmepumpen, die hauptsächlich zur Raumheizung oder kombinierten Trinkwassererwärmung und Raumheizung genutzt werden. Erdwärmesonden müssen von einem nach DVGW W120-2 zertifizierten Unternehmen installiert werden, und eine verschuldensunabhängige Versicherung ist erforderlich. Die Basisförderung für Wärmepumpen liegt bei 30 bzw. 35 Prozent, mit einem zusätzlichen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den Ersatz bestimmter Heizungstypen und einem 30-Prozent-Bonus für Haushalte mit einem Jahresbruttoeinkommen unter 40.000 Euro.
Für die KfW-Förderung für den Heizungstausch zu Wärmepumpen sind Anträge online nach Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen, der nur unter der Bedingung der Förderzusage zustande kommt. Die förderfähigen Kosten sind für die Sanierung von Wohngebäuden auf 30.000 Euro für die erste und auf absteigende Beträge für jede weitere Wohneinheit begrenzt. Darunter fallen Kosten für die Anschaffung, Installation, Inbetriebnahme, Fachplanung, Baubegleitung und notwendige Umfeldmaßnahmen.
Ein Ergänzungskredit kann nach Erhalt der Förderzusage für die gesamte Investition beantragt werden, wobei Haushalte mit einem Einkommen unter 90.000 Euro einen Zinsvorteil erhalten. Technische Anforderungen umfassen ein Prüfzertifikat für die Wärmepumpe und eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0. Die Frist für Förderanträge erstreckt sich bis zum 31.11.2024 für Aufträge, die bis zum 31.08.2024 erteilt werden.
Das KFN-Programm unterstützt den Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude, die den Effizienzhaus 40 Standard erfüllen und keine fossilen oder Biomasse-basierten Wärmeerzeuger aufweisen. Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Kredite ohne Tilgungszuschüsse, wobei alle Investoren und Ersterwerber antragsberechtigt sind.
Die KfW-Förderung im Rahmen des BEG EM bietet vielfältige Unterstützungsoptionen für die Modernisierung von Heizsystemen durch den Einbau von Wärmepumpen. Ein Blick auf die verschiedenen Rechenbeispiele verdeutlicht, wie unterschiedlich die Fördersummen und -bedingungen ausfallen können.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) gibt es verschiedene Rechenbeispiele, die aufzeigen, wie die Förderung für den Einbau von Wärmepumpen aussehen kann. So kann beispielsweise der Austausch eines mindestens 20 Jahre alten und noch funktionstüchtigen Gas-Kessels durch eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe eine Förderung von 50% der förderfähigen Kosten nach sich ziehen. Wenn der Gas-Kessel defekt ist, bleibt die Fördersumme gleich.
Ein weiteres Beispiel ist der Austausch einer alten, defekten Kohleheizung durch eine neue Sole-Wasser-Wärmepumpe. Wenn das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen unter 40.000 € liegt, das Bohrunternehmen DVGW W120-2 zertifiziert ist und eine verschuldensunabhängige Versicherung abgeschlossen wird, zudem eine Modernisierung der Heizkörper zur Senkung der Vorlauftemperatur erfolgt, kann die Fördersumme sogar 65% der förderfähigen Kosten betragen.
Für den Austausch eines 15 Jahre alten Gas-Kessels durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, die ein natürliches Kältemittel wie R 290 Propan nutzt, liegt die Fördersumme bei 35% der förderfähigen Kosten. Und wenn ein Gas-Kessel durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt wird und das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen unter 40.000 € liegt, kann die Förderung sogar 70% der förderfähigen Kosten erreichen.