Die Wärmeversorgung macht in Deutschland über 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und ist ein signifikanter Verursacher von CO2-Emissionen. Derzeit wird etwa 80 Prozent der Wärmenachfrage durch fossile Brennstoffe wie Gas und Öl gedeckt, die aus dem Ausland importiert werden. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizen fast die Hälfte mit Gas und etwa ein Viertel mit Heizöl. Fernwärme deckt aktuell rund 14 Prozent des Bedarfs, wird jedoch größtenteils ebenfalls durch fossile Brennstoffe erzeugt. Am 17. November 2023 wurde das Wärmeplanungsgesetz vom Bundestag beschlossen, und der Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2023 zu. Das Gesetz trat somit am 1. Januar 2024 in Kraft. Es schafft die rechtliche Grundlage für eine flächendeckende Wärmeplanung in Deutschland, die schrittweise die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umstellen soll. Die Wärmeplanung zielt darauf ab, den Wärmebedarf der Zukunft mit erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme zu decken. Dafür werden zunächst Bestands- und Potenzialanalysen durchgeführt:
Bestandsanalyse: Ermittlung des aktuellen Wärmebedarfs, der genutzten Energieträger und der vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen.
Potenzialanalyse: Prüfung der verfügbaren erneuerbaren Energiequellen und unvermeidbarer Abwärme, wie z.B. Abwärme aus Rechenzentren oder erneuerbare Energie aus Abwasser, Solarthermie und Geothermie.
Die Fristen für die Erstellung dieser Wärmepläne sind nach Einwohnerzahlen gestaffelt:
- Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern: bis 30. Juni 2026.
- Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern: bis 30. Juni 2028.
Für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern können vereinfachte Verfahren mit reduzierten Anforderungen vorgesehen werden. Kleinere Gemeinden können sich auch zusammenschließen, um gemeinsam einen Wärmeplan zu erstellen.
Für die Erstellung einer effizienten Wärmeplanung und die Zusammenführung aller relevanten Daten und Informationen sind maschinenlesbare und offene Datenformate unerlässlich. Nur diese können von Computern automatisch interpretiert und verarbeitet werden, was den Planungsprozess erleichtert, insbesondere bei den zu erwartenden Datenmengen. Solche Daten enthalten Metadaten, die ihre Struktur und Bedeutung beschreiben. Offene Datenformate sind frei zugänglich, gut dokumentiert und nicht an proprietäre Systeme bestimmter Hersteller gebunden.
Datenstandards und Datenmodelle
Um eine reibungslose und effiziente Wärmeplanung zu gewährleisten, sind klare Datenstandards und Datenmodelle notwendig. Diese definieren die Struktur und den Aufbau von Datensätzen und sorgen für Transparenz und Einheitlichkeit bei der Datennutzung. Datenmodelle beschreiben die Struktur eines Datensatzes, z.B. die Attribute „Wohnfläche“ oder „Anzahl der Geschosse“. Diese Modelle helfen, die benötigten Informationen systematisch zu erfassen und zu verwalten.
Datenstandards hingegen legen fest, wie Informationen in einem Datensatz dargestellt werden sollen. Beispielsweise kann für das Attribut „Wohnfläche“ die Einheit Quadratmeter definiert werden, um Inkonsistenzen zu vermeiden. Diese Standards konkretisieren die Datenmodelle und schaffen ein gemeinsames Verständnis zwischen den beteiligten Parteien.
Die Maschinenlesbarkeit von Daten wird in verschiedenen Graden klassifiziert:
- Gar nicht bis gering: Formate wie DOC, DOCX, GIF, JPG, PDF.
- Überwiegend: Formate wie CSV, HTML, RTF, XLS, XLSX.
- Vollständig: Formate wie DXF, GML, XML.
Ebenso wird die Offenheit von Daten in verschiedene Grade eingeteilt:
- Proprietäre Formate: DOC, PPT, XLS.
- Standardisierte, aber nicht offene Formate: DXF, JPG, RTF.
- Standardisierte, offene Formate: CSV, HTML, PDF, XML.
Um auf veränderte Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse reagieren zu können, ist eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Wärmepläne vorgesehen. Dies stellt sicher, dass die Planungen stets aktuell und relevant bleiben.
Unterstützung und weitere Informationen
Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende in Halle bietet umfangreiche Informationen und Unterstützungsangebote für die Kommunen. Ein „Leitfaden Wärmeplanung“ soll als methodische Grundsatzinformation dienen und die Anforderungen des Gesetzes näher erläutern.